Rund um den Energieausweis

von Thomas Kathrein (Kommentare: 0)

Rund um den Energieausweis

Informationen der DENA

http://www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/rund-um-den-energieausweis.html

 

Der Energieausweis
Grafik Energieausweis

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Dabei wird in Deutschland noch immer ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Der Energieausweis schafft Abhilfe: Ob es sich dabei um einen „Energiefresser“ handelt oder um ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

Mieter und Käufer haben mit dem Energieausausweis die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen. Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Wird das Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, ist der Hauseigentümer verpflichtet, den Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis auf Nachfrage vorzuzeigen.

Der Energieausweis - kurz erklärt

Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grafik Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Die dena empfiehlt hingegen den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen. Herzstück eines jeden Energieausweise ist die Farbskala mit den Effizienzklassen A+ bis H: Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, helfen die Skala von Grün nach Rot und die Effizienzklassen im neuen Energieausweis den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Welcher Energieausweis für welches Haus?
Grafik Welcher Energieausweis für welches Haus?

Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer nur wenn er sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet. Dann muss er den Energieausweis dem potenziellen Interessenten vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung. Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis. Seit dem 1.Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht für Wohngebäude, die bis einschließlich 1965 gebaut wurden und ab dem 1.Januar 2009 für alle jüngeren Wohngebäude.

Für Nichtwohngebäude gilt: der Energieausweis ist seit dem 1.Juli 2009 verpflichtend bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung.

Einem potenziellen Käufer oder Mieter ist der Energieausweis oder eine Kopie spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrags zu übergeben.

Die bestehende Aushangpflicht für Energieausweise wurde erweitert. In behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und mit einer Nutzfläche von mehr als 500 m² (ab dem 8. Juli 2015 mehr als 250 m² Nutzfläche) muss ein Energieausweis erstellt (falls noch nicht vorhanden) und ausgehängt werden.

Private Eigentümer von Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr müssen den Ausweis ab einer Nutzfläche von 500 m² aushängen, falls ein Energieausweis vorhanden ist.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Die Aussteller von Energieausweisen müssen eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die dena bietet eine bundesweite Expertensuche an, in der interessierte Gebäudebesitzer nach Eingabe ihrer Postleitzahl einen Experten ihrer Region finden können. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.

 

Hier finden Sie einen Experten zum Ausstellen des Energieausweise

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